Allgemeine Geschäftsbedingungen

Paul Bernhardt GmbH, Ahrensburg

 

1. Geltung

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Inhalt aller Verträge zwischen der Paul Bernhardt GmbH und einem nationalen Besteller. Mit dem Erscheinen neuer Kataloge oder Preislisten verlieren die voraus-gegangenen ihre Gültigkeit. Die Durchführung von Lieferaufträgen erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser

Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers haben uns gegenüber keine Rechtswirksamkeit und berühren die Verbindlichkeit unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Annahme von Aufträgen

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer zustande. Lieferungsaufträge sind für uns als Verkäufer nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen von Lieferaufträgen. Wir sind als Verkäufer jedoch berechtigt, einen Lieferauftrag durch Ausführung der Bestellung ohne vorherige Bestätigung anzunehmen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. Liefergegenstand

Der Kaufgegenstand ergibt sich abschließend aus der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Spezifikation. Unwesentliche Abweichungen und technische Verbesserungen begründen keine Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns wie üblich Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor. Die angebotenen Teile sind unser eigenes Fabrikat. Sie werden lediglich als Ersatzteile angeboten. Die Original-Nummern sind angegeben, um dem Käufer die Auswahl der benötigten Teile zu erleichtern.

 

4. Preise

Von uns bestätigte Aufträge werden zu den vereinbarten Preisen ausgeführt, die nicht anderen Abmachungen entgegenstehen. Bei Aufträgen, für die eine längere Lieferfrist als 6 Monate vereinbart oder erforderlich ist, steht uns das Recht zu, unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen.

 

5. Versand / Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart worden ist. Soweit keine besondere Versandart vereinbart wurde, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Eine Transportversicherung erfolgt nur im ausdrücklichen Auftrag des Bestellers und auf dessen Kosten.

Wir liefern Aufträge wie folgt aus:

a) bis zu einem Warenwert von 250,00 € netto ab Werk zzgl. Einem Mindermengenzuschlag von 25,00 € pro Auftrag;

b) von 251,00 € bis 3.000,00 € netto ab Werk;

c) ab 3.001,00 € frei Haus (BRD) oder FOB Hamburg / Bremen. Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung.

 

6. Lieferfrist

Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen. Vereinbarte Liefertermine werden sorgfältig eingeplant und deren Einhaltung überwacht. Sie gelten als ca.-Fristen, mit einer Schwankungsmöglichkeit von 1 Woche; es sei denn, es gelten abweichende Regelungen für Spezialverträge (z. B. Sonderanfertigungen). Spätestens nach Ablauf dieser Frist werden wir den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren. Der Besteller ist dann auf jeden Fall verpflichtet, uns zur Lieferung eine angemessene Nachfrist - mindestens 3 Wochen einzuräumen. Schadensersatz und Rücktritt sind in dieser Zeit ausgeschlossen. Nach Überschreiten dieser 3-Wochen-Nachfrist ist der Besteller bezüglich der bestellten Lieferung zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts zahlt die Paul Bernhardt GmbH einen evtl. schon erhaltenen Kaufpreis unverzüglich zurück. Schadensersatz wird nur gewährt, wenn der Käufer einen entsprechenden Schaden konkret nachweist, und die Nichtlieferung auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Paul Bernhardt GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Paul Bernhardt GmbH beruht. Für den Fall, dass die Lieferfrist- und Nachfristüberschreitung auf höherer Gewalt oder auf Umständen basieren, die nicht unserer Kontrolle unterliegen, ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.

In diesem Fall ist die Paul Bernhardt GmbH seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

7. Zahlung

Soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht anders bestätigt, sind unsere Rechnungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen fällig. Der Verzugszinssatz beträgt dann für das Jahr acht Prozentpunkte über dem aktuellen

Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weitere Verzugskosten bleibt vorbehalten. Scheck- und Wechselhergaben, etc. gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Hierbei werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet, die sofort in bar zu zahlen sind. Der Käufer ist nicht befugt, den fälligen Kaufpreis zurückzuhalten, oder gegen den Kaufpreis mit Gegenforderungen aufzurechnen; ausgenommen es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Käufers.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen

Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von Dritterwerbern nicht sofort bezahlt wird. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltssache ohne oder mach Vereinbarung weiterverkauft wird. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich. Für die durch die Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.

 

9. Mängelrüge

Die Rechte des Käufers wegen Mängeln der Lieferung setzen voraus, dass der Käufer seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

10. Gewährleistung

Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge hat der Käufer die beanstandete Ware zur Prüfung und Bearbeitung der Gewährleistungsansprüche mit genauer Fehlerbeschreibung auf seine Gefahr an uns zu übersenden. Lieferschein und Rechnung sind beizulegen. Sollte sich bei der Überprüfung dann herausstellen, dass die Mängelrüge berechtigt war, so erstatten wir die zur Übersendung notwendigen Transportkosten. Zur sachgerechten Beurteilung der Beanstandung sind wir berechtigt, auch weitere im Funktionszusammenhang mit der beanstandeten Ware stehenden Teile anzufordern. Diese sind uns dann innerhalb von 10 Tagen kostenfrei zuzusenden. Schäden, die ausschließlich durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Wartung oder unsachgemäße Rücksendung, sowie durch Nichtbeachtung der Montage- und Gebrauchsanweisungen entstanden sind, werden von diesen Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst. Schäden, die durch Fremdeingriffe nach der Inverkehrgabe entstanden sind (z. B. fehlerhafte Montage), gehen ebenfalls nicht zu unseren Lasten und werden von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst. Transportschäden sind nicht uns, sondern dem zuständigen Transportunternehmen sofort anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Käufer nach unserer Wahl zunächst nur die Lieferung einer mangelfreien Ware oder die Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Nachfrist verlangen. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Paul Bernhardt GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Das gleiche gilt für sonstige Schäden des Käufers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Paul Bernhardt GmbH beruht. Einer Pflichtverletzung der Paul Bernhardt GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters der Paul Bernhardt GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen der Paul Bernhardt GmbH gleich.

 

11. Verjährung

Jegliche Ansprüche des Käufers nach Pos. 10 verjähren binnen zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Mangelansprüchen, die Körper- und Gesundheitsschäden betreffen bzw. auf grober Fahrlässigkeit der Paul Bernhardt GmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

12. Händlerregreß

Ist der Besteller Letztverkäufer, d. h. ein Händler mit einem direkten Vertrieb des Paul Bernhardt GmbH -Produktes an einen privaten Verbraucher, und ist es in dieser Konstellation zu einer Reklamation gekommen, so gelten abweichend von den Regelungen unter den Gliederungspunkten 10 und 11 folgende Grundsätze:

Der Letztverkäufer hat der Paul Bernhardt GmbH unverzüglich zu informieren, sobald der Letztverkäufer von der Geltendmachung von Mängelrechten durch einen Verbraucher hinsichtlich der gelieferten Paul Bernhardt GmbH-Ware erfährt. Eine verspätete Anzeige berechtigt die Paul Bernhardt GmbH zur Zurückweisung der Mängel- oder Aufwendungsersatzansprüche des Letztverkäufers. Ein berechtigter Mangel- oder Aufwendungsersatzanspruch kann von der Paul Bernhardt GmbH durch eine Warengutschrift gegenüber dem Letztverkäufer ausgeglichen werden; ein Anspruch auf Barzahlung besteht ausdrücklich nicht. Der Mangel- oder Aufwendungsersatzanspruch umfasst maximal den ursprünglichen Verkaufspreis der jeweiligen Ware und diejenigen notwendigen Aufwendungen, die der Letztverkäufer gegenüber dem Verbraucher zu tragen gesetzlich verpflichtet war. Dieser Mangel- oder Aufwendungsersatzanspruch verjährt spätestens in zwei Jahren ab Ablieferung der jeweils betroffenen Paul Bernhardt GmbH-Ware an den Letztverkäufer. Schadensersatzansprüche des Letztverkäufers sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder um sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Paul Bernhardt GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Paul Bernhardt GmbH beruhen.

 

13. Gerichtsstand, Datenverwendung

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das

für den Sitz von der Paul Bernhardt GmbH zuständige Gericht. Wir weisen auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass wir Daten von Ihnen speichern und diese Daten auch verarbeiten

 

gültig ab: 27.12.2016